Elternvertretungen sind unabhängige, von den Eltern selbst gewählte Organe. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Im Rahmen des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) und der Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) unterstützen die Elternvertretungen die Schulen. Es gibt Klassenelternversammlungen, Klassenelternsprecher, Jahrgangselternsprecher, den Elternrat und den Vorsitzenden des Elternrats der Schule. Regionale und überregionale Organe sind der Kreiselternrat (KER) und der Landeselternrat (LER).
Der Kreiselternrat Chemnitz wird aus den Vorsitzenden der Elternräte aller Schulen in Chemnitz gebildet. Er nimmt die Vertretung der Interessen der Eltern aller Chemnitzer Schulen gegenüber den Schulen, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden wahr. Der Kreiselternrat unterstützt und koordiniert die Arbeit aller Chemnitzer Schulen.
Die Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) regelt die Gestaltungen der Organe der Elternmitwirkung
- Kreiselternrat: www.ker-c.de
- Landeselternrat: www.ler-sachsen.de