Elternräte - Schülerräte
Eltern und Schülern können in Eltern- bzw. Schülervertretungen mitwirken. Die Vertretungen sind unabhängige, von den Eltern bzw. Schülern selbst gewählte oder gebildete Organe. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Im Rahmen des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) und der Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) bzw. der Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) unterstützen sie die Schulen.
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