Die Kinder- und Jugendstiftung "Johanneum" ist die erste rechtlich selbständige kommunale Stiftung in Chemnitz. Deren Geschichte begann im Jahr 1855. Damals hatte der Privatmann Carl Christian Hübner in seinem Testament für die "Gründung eines Erziehungshauses in Chemnitz Sorge getragen". Er spendete nicht nur 30.000 Taler sondern hatte auch die Idee für den Namen, der sich auf König Johann von Sachsen bezieht.
Im Jahr 1998 beschloss der Stadtrat Chemnitz, das mit dem ehemaligen Stiftungsgebäude "Geschwister Scholl Kinderheim" bebaute Grundstück Annaberger Straße in Harthau zu verkaufen. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, die Bildung einer öffentlichen Stiftung zur Förderung der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Chemnitz vorzubereiten und den Erlös aus dem Verkauf in Höhe von 645.000 DM dieser Stiftung zuzuführen.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat gemäß der Stiftungsurkunde am 27.11.2002 die Kinder- und Jugendstiftung "Johanneum" als rechtsfähig anerkannt.
Die Stiftung handelt nach vier
Grundsätzen:
- Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt in Form einer finanziellen Anschubfinanzierung neuer innovativer Projekte freier und kommunaler Träger der Jugendhilfe; aber ebenso für individuelle Hilfeangebote und Unterstützung von Chemnitzer Kindern und Jugendlichen.
- Die geförderten Projekte sollen modellhaft sein und Kreativität widerspiegeln, sich in besonderem Maße an den Bedürfnissen junger Menschen orientieren sowie vernetzt und kooperativ sein.
- Eine Förderung laufender Projekte kann erfolgen, wenn inhaltlich neue Aspekte deutlich hervortreten und eine Abgrenzung zur Regel- und Projektfinanzierung gegeben ist.
- Aus Zinserträgen, die der Stiftung aus dem angelegten Grundstockvermögen zur Verfügung stehen, werden ausschließlich regionale Projekte gefördert.