Zum Arbeitsfeld des Sachgebietes Kindschaftssachen, Unterhalt und Prozessvertretung gehörend, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie in diesem Bereich in den Fragen der Vaterschaftsanerkennung und den sich hieraus ergebenden Aufgaben tätig. Hierzu zählen unter anderem:
- die Beratung bei der Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsverpflichtung für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind,
- die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung mit Verpflichtung zum Unterhalt,
- ggf. die Führung von Beistandschaften
- die Beratung der Mutter bei Fragen und Problemen in Angelegenheiten der Vaterschaftsanerkennung,
- die Entgegennahme der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Kindes zur Vaterschaftsanerkennung und
- die Mutterschaftsanerkenntnis
Bei Fragen oder Bedarf an weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Kindschaftssachen, Unterhaltsangelegenheiten und Prozessvertretung (rechts unter Ansprechpartner). Persönliche Besuche sind zu den offiziellen Sprechzeiten des Amtes für Jugend und Familie sowie nach vorheriger Vereinbarung möglich.