Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im Anschluss an das Bundeselterngeld ein Landeserziehungsgeld erhalten.
Einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld haben Mütter oder Väter, die
- ihren Hauptwohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben,
- mit einem Kind, für das ihnen die Personensorge zusteht, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen,
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben (zulässig ist die Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchentlich),
- für das zur Leistung berechtigte Kind keinen mit staatlichen Mitteln geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung oder geförderte Kindertagespflege in Anspruch nehmen,
- die sonstigen Voraussetzungen zum Bezug von Bundeserziehungsgeld erfüllen.