Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können aufgrund einer diagnostizierten seelischen Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
In jedem Einzelfall wird die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben geprüft und gemeinsam eine geeignete Unterstützung gewählt.
Angeboten werden:
- Beratung und Begleitung von Anspruchsberechtigten und deren Sorgeberechtigten zu möglichen Hilfen
- Prüfung vorhandener Ressourcen und Beratung zu ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen
- Beratung von vorrangigen Leistungsträgern und weiterführenden Hilfen