Schutzgebiete

Aktuelle Informationen

Hinweise zu Verhaltensregeln in den jeweiligen Rechtsverordnungen der Schutzgebiete

Schutzgebiete dienen dem nachhaltigen (also dauerhaften) Schutz von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten seltener und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie schützenswerter Teile von Natur und Landschaft. In der Stadt Chemnitz wurden bislang insgesamt 74 Gebiete und 13 Einzelobjekte (Einzelbäume oder Baumgruppen) unter Schutz gestellt. Im Stadtgebiet Chemnitz befinden sich Schutzobjekte verschiedener Schutzgebietskategorien.
 

Um den Bürgerinnen und Bürgern den Genuss der Natur in den Chemnitzer Schutzgebieten zu ermöglichen, erfahren Sie im Weiteren, welche Wege an und in ausgewählten Schutzgebieten zur Erkundung der Gebiete genutzt werden können.

 





Übrigens

Die ersten Schutzgebiete in Chemnitz wurden bereits 1956 (FND „Amphibolitlinse Draisdorf“) bzw. 1961 (FND „Hintere Wiese“, FND „Himmelschlüsselwiese“, FND "Indianerteich") ausgewiesen.

Naturschutzgebiete (NSG)

NSG Pflegemaßnahmen

NSG dienen einem besonders intensiven Schutz von Natur und Landschaft, wobei die zu schützenden Lebensräume (Biotope) und/oder die darin lebenden Lebensgemeinschaften bestimmter Tier- und Pflanzenarten erhalten, entwickelt oder wieder hergestellt werden sollen. Gebiete können auch als NSG ausgewiesen werden, wenn es wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe rechtfertigen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Im Stadtgebiet befinden sich derzeit vier Naturschutzgebiete: NSG „Um den Eibsee“, NSG „Am nördlichen Zeisigwald“, Teile des kreisübergreifenden NSG „Am Schusterstein“ in Wittgensdorf sowie das neue NSG "Chemnitzaue bei Draisdorf".

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

LSG Pfarrhübel

Die Ausweisung von LSG dient vordergründig dem Schutz des Naturhaushaltes, der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von dessen Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit. Naturgüter wie Boden, Luft, Wasser usw. sollen erhalten bzw. regeneriert werden. Durch die Ausweisung von LSG können unverbaute weiträumige Naturlandschaften in ihrer Vielfalt, Eigenart und landschaftstypischen Schönheit und historisch gewachsene, von Menschenhand unverwechselbar und harmonisch geprägte Kulturlandschaften langfristig erhalten werden. Dies wird durch konkrete Verbote und Erlaubnisvorbehalte erreicht, die die Nutzungsänderung der Flächen verhindern oder erschweren. LSG sind besonders wichtig für die Erholung, Freizeitgestaltung und sportliche Betätigung und den Naturgenuss, letztlich für die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen, insbesondere in dicht besiedelten Bereichen wie Chemnitz. Darüber hinaus können viele wichtige Funktionen langfristig gesichert werden, z. B. klimaökologische Funktionen wie Freihaltung der Schneisen für die Kaltluftzufuhr oder Verfügbarkeit von Flächen für den Abfluss von Niederschlag bei extremen Witterungsbedingungen.

Naturdenkmale (ND)

Winterlinde

Als ND werden Einzelschöpfungen der Natur (Naturgebilde) festgesetzt, die des besonderen Schutzes bedürfen. Dies sind meist besonders alte oder einzigartige Einzelbäume und Baumgruppen. Dies können u. a. auch andere Gebilde, z. B. Felsen, sein. Im gesamten Stadtgebiet sind derzeit noch 13 ausgewiesene Naturdenkmale vorhanden. Unter ihnen ist zum Beispiel die sehr schöne und ebenso alte „Winterlinde Röhrsdorf“ an der Kirche.

Flächendenkmale (FND)

Orchideen

Als FND werden Schutzgebiete mit einer flächenhaften Ausdehnung bis maximal 5 Hektar festgesetzt. Ihre Festsetzung kann erfolgen, wenn wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe es rechtfertigen oder zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Im Stadtgebiet befinden sich derzeit 48 Flächennaturdenkmale. In einigen befinden sich z. B. beachtliche Orchideenvorkommen.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

Gehölz

Als GLB können besonders schützenswerte Elemente der freien Landschaft oder des Siedlungsraumes unter Schutz gestellt werden. Abweichend von den bereits erläuterten Schutzgebietskategorien, werden mit der Festsetzung als GLB einzelne Objekte oder werden Objektgruppen bezogen auf ein genau abgegrenztes Gebiet geschützt, wie Gehölzgruppen, Einzelgehölze, Parks, Felsen, geologische Aufschlüsse und vieles andere mehr. Die Festsetzung als GLB dient u. a. der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder der Abwehr schädlicher Einflüsse. Des Weiteren werden GLB wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Im Stadtgebiet von Chemnitz befinden sich derzeit 10 Flächen, auf denen geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt wurden. Hierzu gehört z. B. das GLB „Schönauer Teiche und Umgebung“, welches einen Komplex aus mehreren Teichen, Bachabschnitten und deren Ufervegetation, Hecken, Gehölzen und Säumen darstellt und mit diesen vielfältigen Strukturen die Landschaft aufwertet.

Schutzgebiete gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU

Zwönitzfluss

Eine besondere Bedeutung haben die Schutzgebiete, die gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ausgewiesen wurden. Damit sollen bestimmte wildlebende Pflanzen (Flora), Tiere (Fauna) in ihren natürlichen Lebensräumen (Habitate von bspw. Mopsfledermaus, Biber und Kammmolch) und bestimmte Lebensraumtypen (z. B. Buchenwälder und naturnahe Fließgewässer) geschützt werden. Die FFH-Gebiete bilden mit Vogelschutzgebieten ein zusammenhängendes ökologisches Netzwerk (Natura 2000), das die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa sichern soll. Anteilig im Chemnitzer Stadtgebiet gelegen sind die FFH-Schutzgebiete „Chemnitztal“, „Zwönitztal“ und „Zschopautal“ (Teilgebiet Sternmühlental). Auch die Felsendome Rabenstein und ein weiteres Objekt sind als Teil des FFH-Gebietes „Separate Fledermausquartiere im Raum Chemnitz“ geschützt. Für die Lebensraumtypen und die speziell geschützten Arten in FFH-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot.

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