Gutachterverfahren zur Weiterentwicklung der Innenstadt

Anlass und Ziel

Weiterentwicklung der Innenstadt

Ausgehend von der identitätsstiftenden Bedeutung einer attraktiven City für Stadt und Region verfolgt die Stadt Chemnitz die Wiederbelebung und Stärkung der Innenstadt mit oberster Priorität.

Seit Mitte der 1990er Jahre hat sich eine dynamische Entwicklung vollzogen. Neben der stadträumlichen Arrondierung wurde damit begonnen, citytypische Funktionen in die Innenstadt zurückzuholen und die Kernstadt sowohl als Einkaufsinnenstadt aber auch als multifunktionaler Standort für Wohnen, Kultur, Freizeit, Gastronomie und Dienstleistungen zu entwickeln. Die Aufenthaltsqualität wurde wesentlich erhöht, der öffentliche Raum neu gestaltet.

Aufgrund der besonderen stadträumlichen Bedeutung gerade der Bahnhofstraße und der Brückenstraße mit ihren komplexen Anforderungen an die funktionellen Verflechtungen einerseits und eine angemessene Gestaltung andererseits, hat sich die Stadt Chemnitz Ende 2014 zur Durchführung eines Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Innenstadt im Umfeld der Bahnhofstraße und Brückenstraße entschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde aus alternativen Entwicklungs- und Gestaltungsansätzen, die durch vier Planerteams parallel erarbeitet wurden, unter Einbeziehung eines Gutachtergremiums die bestmögliche Lösung schrittweise herausgearbeitet.

Das Ergebnis des Gutachterverfahrens dient als Grundlage sowohl für die Überarbeitung und Erweiterung des Rahmenplanes Innenstadt als auch für die weiteren Planungsschritte zur Integration der Straßen des Zentrumsrings in den Stadtraum, auch im Zusammenhang mit der Planung neuer Stadtbahntrassen im Zuge des „Chemnitzer Modells“ und dient insgesamt der politischen Entscheidungsfindung.

Ansatzpunkte

Trotz der erzielten Erfolge ist es notwendig, weitere Schritte zur Belebung der Chemnitzer Innenstadt zu planen und umzusetzen. WesentlicheAspekte in diesem Zusammenhang sind:
 

  • Die Verkaufsfläche der Innenstadt im Verhältnis zur Gesamtverkaufsfläche von Chemnitz fällt mit rd. 11 % für ein Oberzentrum zu gering aus. Das vom Stadtrat am 09.11.2011 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Chemnitz 2011 enthält als Zielstellung, das Einzelhandelsangebot in der Innenstadt auszubauen und als Zielgröße bis zum Jahre 2020 eine innerstädtische Gesamtverkaufsfläche von etwa 80.000 m² anzuvisieren (zusätzliche Verkaufsfläche von knapp 20.000 m²).
     
  • Eine Erhebung der Fußgängerfrequenzen an zehn innerstädtischen Zählpunkten im September 2014 hatte zum Ergebnis, dass Chemnitz im Städtevergleich weit unterdurchschnittliche Fußgängerströme zu verzeichnen hat. Es wird das Ziel verfolgt, zukünftig (bauliche) Maßnahmen zur deutlichen Frequenzerhöhung zu entwickeln und umzusetzen.
     
  • Was die zukünftige bauliche Entwicklung anbelangt, soll zwar an der bisherigen Entwicklungsstrategie „von Innen nach Außen“ grundsätzlich festgehalten werden, gleichzeitig ist aber absehbar, dass zur Erhöhung der Verkaufsfläche in der Innenstadtumca. 20.000 m² auch Baufelder außerhalb des Zentrumsringes (Bahnhofstraße, Theaterstraße, Brückenstraße) eingebunden werden müssen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Zentrumsring keine Barriere darstellt, sondern für Fußgänger attraktiv zu überqueren ist.
     
  • Eine aktuelle Studie zu den Potenzialen der Baufelder F4, E3 und E4 setzt einen Schwerpunkt der möglichen Nutzungen auf das Wohnen. Alle drei Baufelder befinden sich in städtischem Eigentum bzw. im Eigentum einer städtischenTochter.
     
  • Eine Schlüsselfunktion für die Verknüpfung der Kernstadt mit dem nördlichen Innenstadtbereich, für die Stärkung der Straße der Nationen als wichtige innerstädtische Lauflage und für die Anbindung des Brühlgebietes kommt dem Baufeld J5 zu, das sich überwiegend im Eigentum des Freistaates Sachsen befindet. Lage und Größe dieses Baufeldes könnten bei entsprechendem Nutzungskonzept, welches über ein reines Behördenzentrum hinausginge, zur Frequenzerhöhung auch für den Einzelhandel beitragen.
     
  • Der Zentrumsring (Bahnhofstraße, Theaterstraße, Brückenstraße) stellt eine erhebliche Barriere im Stadtraum dar. Er trennt den unmittelbaren Stadtkern von den angrenzenden Quartieren. In Teilbereichen (zum Beispiel im Umfeld der Zentralhaltestelle) wurde in den letzten Jahrzehnten versucht, den Straßenraum neu zu ordnen und im Spannungsfeld von Verkehrsfunktion und stadträumlichen Ansprüchen neu zu gestalten. Andere Bereiche, wie zum Beispiel die Theaterstraße und Teile der Brückenstraße sind weiterhin von überdimensionierten Fahrbahnflächen gekennzeichnet und weisen erhebliche Defizite in der Aufenthaltsqualität auf. Generell bedarf der Zentrumsring einer systematischen Aufwertung im Interesse einer attraktiven und lebendigen Innenstadt, die zum Verweilen einlädt und weniger das schnelle Durchqueren in den Vordergrund rückt.

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