Mit der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) soll eine engere Zusammengehörigkeit Europas erreicht werden.
Durch die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen über Ländergrenzen hinaus sollen die Hürden für die Ansiedlung von Unternehmen abgebaut werden.
Ausländischen und auch inländischen Dienstleistern soll es möglich sein, sich aus der Ferne über alle behördlichen Sachverhalte im Zusammenhang mit der Dienstleistungerichtlinie zu informieren sowie Genehmigungen aus der Ferne zu beantragen und diese möglichst schnell zu erhalten. Diese Vorgaben werden dabei vollständig elektronisch umsetzgesetzt.
Die Dienstleister können sich entweder an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden oder an die jeweils zuständige Stelle (IHK, Kommune usw.). In Sachsen übernimmt die Landesdirektion Leipzig die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners. Dieser unterstützt die Dienstleister bei allen notwendigen Verfahrensmodalitäten, beispielsweiser bei der Korrespondenz mit der zuständigen Behörde.
Ab dem 01.01.2010 stehen 34 Dienstleistungen der Stadt Chemnitz zur vollständig elektronischen Antragstellung entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Verfügung.
Einige Anträge erfordern die elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen. Diese Anträge sind mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 3 Signaturgesetz zu versehen.
Anträge dieser Art können an die Stadt Chemnitz ausschließlich über die Virtuelle
Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch übermittelt werden.
Die Stadt Chemnitz unterstützt die nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen
Signaturkarten.