Korruptionsprävention
Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Die Stadträte beauftragten im Oktober 2006 die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu treffen. Dazu zählt unter anderem die Bestellung eines Ombudsmanns als Kontaktperson für Bürger, Firmen und Bedienstete.
2007 beschloss der Stadtrat, einen Ombudsmann zu bestellen. Dieser soll vertraulich Hinweisen zu Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Korruption nachgehen sowie den städtischen Anti-Korruptionskoordinator über begründete Verdachtsfälle informieren und die Oberbürgermeisterin zur weiteren Verfahrensweise beraten.
Nachdem die Tätigkeit des Ombudsmannes, Herr Rechtsanwalt Peter Lipp, vertragsgemäß zum 31.12.2009 endete, wurde mit Wirkung zum 01.04.2010 Herr Rechtsanwalt Andreas Böhme als Ombudsmann bestellt.
Herr Rechtsanwalt Böhme ist von Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr unter Telefon 0371 355930, unter der Anschrift Hohe Straße 27 in 09112 Chemnitz oder per Mail erreichbar:
Der Ombudsmann arbeitet weisungsfrei und hat weit reichende Befugnisse, wie z. B. ein uneingeschränktes Informationsrecht. Da der Ombudsmann zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, muss der Mitteilende keine beruflichen oder persönlichen Nachteile befürchten.
Neben diesem externen unabhängigen Beauftragten wurde eine städtische Bedienstete aus dem Rechnungsprüfungsamt, Frau Kathrin Ottinger, als Anti-Korruptionskoordinatorin zur Organisation verwaltungsinterner Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung bestimmt. Zu ihren Aufgaben zählen neben der Koordination der verwaltungsinternen Maßnahmen u. a. die Aufklärung und Beratung von städtischen Bediensteten zu Fragen der Korruptionsprävention sowie die Organisation der Öffentlichkeitsarbeit für diesen Bereich.
Gleichzeitig ist die Anti-Korruptionskoordinatorin Ansprechpartner für den Ombudsmann bzgl. der Veranlassung der weiteren verwaltungsinternen Schritte.
Frau Ottinger ist erreichbar unter Telefon 0371 488-1415 oder per Mail:
Als weiteres Instrument wurde ein Arbeitskreis Korruptionsprävention für die Verwaltung und die städtischen Eigenbetriebe gebildet, der durch die Anti-Korruptionskoordinatorin geleitet wird.
Dieses Gremium wird das städtische Antikorruptionskonzept fortschreiben, das die Hauptgrundlage für das korruptionspräventive Verwaltungshandeln in der Stadt Chemnitz bildet, und gleichzeitig dessen Umsetzung überwachen.
Zu den weiteren Aufgabenschwerpunkten des Arbeitskreises Korruptionsprävention gehören u. a. die Analyse besonders gefährdeter Bereiche sowie die Ableitung von Schlussfolgerungen für das Verwaltungshandeln.
Die Mitglieder des Arbeitskreises sind die Ansprechpartner für Korruptionsprävention in den jeweiligen Dezernaten und Eigenbetrieben und beraten die Bediensteten und Vorgesetzten in den Fachbereichen zu Fragen der Korruptionsprävention.
Die Erscheinungsvielfalt der Korruption macht es unmöglich, eine einzelne Maßnahme zu entwickeln, die geeignet ist, Korruption in allen Variationen zu verhindern. Korruptionsprävention wird daher von der Stadt Chemnitz als breit gefächerte Daueraufgabe angesehen.
Regelmäßig werden Schulungen zum Thema Korruptionsprävention organisiert und die Bediensteten der Stadt Chemnitz für Korruptionsgefahren sensibilisiert.
Des Weiteren wurden präventive Regelungen geschaffen, um Korruption bereits in der Entstehungsphase verhindern zu können. So wurde u. a. zum Schutz sämtlicher Bediensteter durch die Oberbürgermeisterin die Dienstanweisung "Verhalten bei Annahme von Belohungen und Geschenken (Vorteilsnahme)“ erlassen, in welcher die bestehenden Vorschriften erläutert werden und auf die Folgen bei einem Verstoß gegen das Annahmeverbot hingewiesen wird.