Von den 785 Sitzen im Europäischen Parlament entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland 99 Sitze. Die Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland wurden nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen, die von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht wurden, gewählt.
Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland