Die Stadt Chemnitz befindet sich, wie fast alle deutsche Kommunen, insbesondere die Großstädte, in einer schwierigen Haushaltssituation.
Sollte der Rechtsaufsichtsbehörde das geforderte Haushaltssicherungskonzept nicht vorgelegt werden, hätte dies drastische Folgen:
- die Nichtgenehmigung der Haushalte 2011 ff. durch die Landesdirektion
- Stadt darf nur noch Aufwendungen und Auszahlungen veranlassen, zu deren Leistungen sie gesetzlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist
- Neubeginne von Investitionen sind grundsätzlich unzulässig
Um dies unter allen Umständen zu vermeiden, arbeitet die Verwaltungsspitze seit geraumer Zeit an einem Konzept zur Haushaltssicherung.
Kommunen haben viele für das Leben der Bürger wichtige Aufgaben zu erbringen. Bei Einsparungen können jedoch nur die Bereiche herangezogen werden, die keine Pflichtaufgaben sind. Dies sind die so genannten freiwilligen Aufgaben. Darunter fallen
z. B. Aufgaben der Kulturförderung, einige Bereiche der Jugend- und Sozialarbeit, Aufgaben im Ehrenamt und die Sportförderung.
Somit ist ein Konzept zur Einsparung erheblicher finanzieller Mittel eine schwierige und oftmals auch schmerzliche Aufgabe.