Der Familienpass des Landes Sachsen ist ab sofort ausschließlich in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz zu beantragen (Erstantrag und Verlängerungen).
Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlössern.
Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.
TIPP: Hinweise zu den beteiligten Einrichtungen finden Sie im Internetportal www.familienfreundliches.sachsen.de (Faltblatt "Familienpass")
Voraussetzungen
-
ständiger Wohnsitz in Sachsen
- Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
-
Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind bis 27 Jahre, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
Verfahrensablauf
Den Familienpass beantragen Sie persönlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Den Antrag können Sie im Amt 24 vorbereiten: Rufen Sie den Vordruck "Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses" auf, tragen Sie am Bildschirm die erforderlichen Angaben ein und drucken Sie den Antrag aus.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Anliegen persönlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor. Sofern Sie den ausgefüllten Vordruck nicht bereits mitbringen, erhalten Sie dort auch das Antragsformular.
Reichen Sie zum Antrag die nötigen Nachweise ein. Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zum Landesfamilienpass haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung oder an das Sächsische Staatsministerium für Soziales.
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Antragsformular
Personalausweis oder Reisepass des Antrag stellenden Elternteiles
Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
Frist/Dauer
Der Familienpass kann bis zum Ende des übernächsten Jahres ausgestellt werden, wenn bis dahin alle kindergeldberechtigten Kinder noch unter 18 Jahre alt sind. Wird eines der Kinder in diesem Zeitraum 18 Jahre alt, muss der Anspruch jedes Kalenderjahr neu festgestellt werden.
Kosten
Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.