Die Verlustanzeige kann schriftlich, telefonisch oder per Fax im Fundbüro abgegeben werden. Für die Entgegennahme von Mitteilungen über verlorene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Kfz-Papiere, Führerschein etc.) sind die jeweiligen Ausstellungsbehörden (Meldebehörde, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde) zuständig.
zum Formular "Fundsache suchen"