Um das friedvolle Zusammenleben von Hundehaltern und Nichthundehaltern in Chemnitz zu gewährleisten, regelt die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz unter anderem die Tierhaltung und die Sachverhalte zur Verunreinigung durch Tiere. mehr
Information
zur Geflügelpest - Geflügelpestsverordnung
Amtliche Bekanntmachung vom 17.05.2006, Allgemeinverfügung, Hinweise, Rechtsbehelfsbelehrung, Verhalten beim Auffinden toter Vögel mehr
Geflügelpest -"Vogelgrippe" - Hinweise für Tierhalter
Seit Beginn des Jahres 2004 breitet sich die für Geflügel und Vögel hochgradig ansteckende Klassische Geflügelpest, auch „Vogelgrippe“ genannt...mehr
Reisen mit Heimtieren (EU-Heimtierausweis)
Mit Pässen für Heimtiere erleichtert die Europäische Union (EU) ab Oktober 2004 das Reisen. Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen in ein anderes...mehr
Hundebiss - Sofortmaßnahmen
Bei einem Hundebiss werden folgende Sofortmaßnahmen aus veterinärmedizinischer Sicht notwendig: Die beteiligten Personen sollten die Adressen austauschen...mehr
Hausschlachtbezirke
Bei Hausschlachtungen macht das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auf die Verpflichtung zur Durchführung der amtlichen Schlachttier- und...mehr
Verwahrung toter Heimtiere
Die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) Chemnitz im Zeisigwald hat zum 31.12.2003 die Verarbeitung und zum 15.02.2004 die Annahme von beseitigungspflichtigen...mehr