- persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde und in
allen Bürgerservicestellen
- per Post/ Fax mit dem ausgedruckten und ausgefüllten Formular "Antrag auf Reservierung eines Wunschkennzeichens"
Die Reservierungen erfolgen unter Vorbehalt für einen Zeitraum von 6 Monate
Mit der Aushändigung oder Übersendung des Bestätigungsschreibens geht die Kfz-Zulassungsbehörde keinerlei Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem reservierten Kennzeichen gegenüber dem Antragsteller ein.
Das Risiko für mögliche Verwechslungen oder Schreibfehler bei der Bearbeitung, unzweckmäßiger Umkennzeichnung zur Wiederzuteilung des bisherigen Kennzeichens sowie aller anderen Eventualitäten trägt der Antragsteller.
Die Gebühren für die Reservierung betragen 2,60 € und zusätzlich bei Zuteilung des Wunschkennzeichens 10,20 €