- Gewerbeanmeldung bei der Stadt Chemnitz, bei juristischen Personen zusätzlich der Handelsregisterauszug,
- Personalausweis des Gewerbetreibenden oder Geschäftsführers,
- Versicherungsbestätigung, ausgestellt für rote Kennzeichen,
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister für den Gewerbetreibenden oder Geschäftsführer, das Führungszeignis darf maximal 2 Monate alt sein,
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Punktestand),
- Nachweis über den Standort des Gewerbegrundstückes in Form von:
- Grundbuchauszug
- Miet- oder Pachtvertrag
- Flurkarte mit der eingezeichneten Betriebsfläche
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz zur Gewerbeausübung auf diesem Grundstück (z.B. Baugenehmigung, Nutzungsänderungsvertrag)
- wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden eine Bescheinigung über die fristgemäße Abführung der Kassenbeiträge, bei mehr als 2 Arbeitnehmern sind mindestens zwei Bescheinigungen notwendig
Hinweis: Bei der erstmaligen Vergabe eines Roten Kennzeichens ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers notwendig.
Die Verwaltungsgebühr für die erstmalige Zuteilung eines Roten Kennzeichens beträgt
174,70 EUR.