Das historische Kennzeichen kann Fahrzeugen zugeteilt werden, die mindestens
30 Jahre alt und als "kfz-technisches Kulturgut" bewertet sind. Ausschlaggebende Rolle spielt dabei, dass das Fahrzeug noch gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. gekonnt restauriert ist.
Im Unterschied zum roten Oldtimerkennzeichen können Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen
ohne Einschränkungen genutzt werden.
Das historische Kennzeichen hat die Form des Euro-Schildes, dem ein "H" (historisches Kennzeichen) als Schlussbuchstabe hinzugefügt ist.
Der jährliche Steuersatz beträgt einheitlich für alle Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen 191 € bzw. 46 € für Krafträder.