Es werden eine Vollmacht im Original und der Personalausweis bzw. die Kopie des Personalausweises des neuen Fahrzeughalters (das ist der Vollmachtgeber) und der Personalausweis bzw. Reisepass des Bevollmächtigten benötigt. Bei Firmen werden Vollmachten nur anerkannt, wenn der Vollmachtgeber gemäß Handelsregistereintrag unterschriftsberechtigt ist (Geschäftsführer oder Prokurist).
Die Vollmacht muss auch enthalten:
- die Teilnahmeerklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren sowie
- eine Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse des Fahrzeughalters mitgeteilt werden dürfen sowie eine Aufstellung von Kfz-Steuerrückständen ausgehändigt werden dürfen.