Aufgaben nach dem Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz (BRKG) sind:
- die Abwehr von Gefahren durch Brände entsprechend der Festlegungen des Brandschutzbedarfsplanes (abwehrender Brandschutz)
- technische Hilfeleistung bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und bei der Beseitigung von Umweltgefahren
- Durchführung von Brandverhütungsschauen in und auf Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen mit einer erhöhten Brand- und Explosionsgefahr sowie Waldflächen