Öffentliche Bekanntmachung

Freiwilliger Wehrdienst – Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch die Bundeswehr

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Die Meldebehörden sind dafür gemäß § 58c Soldatengesetz dazu verpflichtet, Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugeschickt. Die Datenübermittlung ist gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nur zulässig, wenn die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Bis zum 29. Februar 2024 können die betroffenen Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 2007 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie im Internet unter www.chemnitz.de erhältlich.

 

Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz Düsseldorfer Platz 1) bzw. bei jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen.

Sprechzeiten

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1) sind:
Mo und Fr
08.30 bis 12.00 Uhr,
Di und Do
08.30 bis 18.00 Uhr
 
Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 erfragt werden.

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