Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2011 auf dem Chemnitzer Neumarkt eine Herbst- und Erntewoche.
Verkaufszeiten:
31.08. - 08.09.2012 (außer So, 02.09.12):
Mo - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
Sa 9.00 - 15.00 Uhr
Teilnehmerkreis:
Beschicker mit folgenden Angeboten werden zugelassen:
- 8 x Herbsterzeugnisse
darunter
1 x Fellerzeugnisse
1 x Schuhe
1 x Hüte und Mützen
2 x Kunsthandwerk
2 x Geschenkartikel
- 3 x Backwaren
darunter
1 x Backen mit Ofen vor Ort
- 6 x Süßwaren
darunter
1 x Schmalzbäckerei (Krapfen)
1 x Waffelbäckerei
1 x Eis
1 x Zuckerwatte
1 x gebrannte Mandeln
- 12 x Imbiss und Getränkeausschank
davon
1 x Langos
1 x Pommes Frites
1 x Fisch
1 x Rauchwurst
1 x Russischer Imbiss
1 x Crepes
1 x Hamburger
1 x Imbiss mit verschiedenen Angeboten
1 x Grill, Mutzbraten, Steaks
1 x Schankwagen mit Bier und alkoholfreien Getränken
1 x Zwiebelkuchen, Flammkuchen
1 x Weinhandlung
- 2 x Räucherwaren (Fisch und Fleisch)
- 1 x Käse
- 2 x Obst und Gemüse
- 2x Eigenerzeuger (Obst und Gemüse)
- 8 x Blumen und Pflanzen (veranstaltungstypisch)
darunter
2 x Gestecke
2 x Schnittblumen, Pflanzen
1 x Zwiebeln, Samen, Knollen
1 x Zwiebelzöpfe
- 1 x Kräuter und Gewürze
- 2 x Töpferwaren
- 2 x Holz-, Woll-, Filz- und Naturerzeugnisse
- 1 x Korbwaren
- 3 x Kinderkarussells/Fahrgeschäfte für Kinder
- 2 x Bastelangebote für Kinder
- 3 x Kulturelle Aktivitäten, insbesondere Straßenkünstler
- 2 x Streichelzoo (Schwein, Rind/Büffel, Alpaka - in Verbindung mit Verkaufsstand bzw. Verarbeitung - Wolle spinnen etc.)
- 4 x Sortimente bzw. Angebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Marktes entsprechen
Anbieter, die ihren Stand/Hütte veranstaltungstypisch dekorieren sowie ihr Handwerk vor Ort demonstrieren, werden vorrangig zugelassen.
Bewerbungen:
Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zur Chemnitzer Herbst- und Erntewoche, unter Verwendung des unten verlinkten Formblattes
ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat Juli an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Marktwesen, 09106 Chemnitz.
Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, dass die Gewerbetätigkeit nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt ist bzw. die Gewerbeerlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wurde. Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen berücksichtigt.
Zulassungen:
- Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt für einen, mehrere Tag(e) oder den gesamten Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zuweisung des Standplatzes die marktspezifischen Erfordernisse.
- Die zugelassenen Interessenten erhalten einen Zulassungsbescheid und die Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung für Märkte der Stadt Chemnitz berechnet.
Für die Veranstaltung gilt die Chemnitzer Marktsatzung.