Stadtrat beschließt Integriertes Handlungskonzept
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzept (GIHK) zur Förderung mehrerer EFRE- und ESF-Gebiete in Chemnitz beschlossen. Damit können nun für den Zeitraum bis 2027 Förderungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt werden, um benachteiligte Stadtquartiere nachhaltig entwickeln zu können.
Förderung soll für folgende Gebiete beantragt werden: Zwickauer Straße (EFRE), Altchemnitz (EFRE), Chemnitz Mitte (EFRE sowie ESF) und Chemnitz Süd 2.0 (ESF).
Bei der Erstellung des GIHK wurden lokale Akteur:innen einbezogen. Beantragt werden sollen 33 meist investive Vorhaben im ERFE sowie 37 Vorhaben im ESF in den Bereichen der niedrigschwelligen Kinder- und Jugendbildung sowie der sozialen Integration. Dafür sollen im EFRE bis zum Jahr 2027 ca. 17,1 Millionen Euro Finanzhilfen (bei einer städtischen Kofinanzierung von 4,5 Millionen Euro) beantragt werden. Im ESF ist vorgesehen, bis 2027 insgesamt maximal 7,5 Millionen Euro Fördermittel zu beantragen, die mit 1,1 Millionen Euro städtischer Mittel kofinanziert werden müssten.
Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Stadt Chemnitz im Finanzzeitraum bis 2027.
Änderungen innerhalb der Projekte sind später bis zur Einreichung der jeweiligen Projektanträge noch möglich, jedoch können keine weiteren Maßnahmen zur Förderung beantragt werden, die nicht bereits Bestandteil des GIHK sind.