Baumfällarbeiten im Stadtgebiet Nord und Süd-West
Voraussichtlich ab der 50. KW werden in den Stadtgebieten Nord und Süd-West Bäume gefällt.
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurden Schäden an den Bäumen festgestellt, die zu deren Verlust der Bruch- oder Standfestigkeit führen, d.h. die betreffenden Bäume drohen abzubrechen oder umzufallen. An den im Anhang aufgelisteten Bäumen besteht dringender Handlungsbedarf.
Durch den Sturm „Ignatz“ kam es Ende Oktober 2021 zu weitreichenden Schädigungen am Baumbestand. Schwerwiegende Schäden konnten bereits beseitigt werden. Trotzdem dauern die Aufarbeitungen der Schäden noch an. Somit kann sich die Anzahl der Fällungen ggf. noch erhöhen.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Maßnahmen zur Gehölzunterhaltung im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach § 39 BNatSchG oder § 25 SächsNatSchG dar.
Das Holz der gefällten Bäume wird Eigentum der mit der Baumfällung beauftragten Firma.