22.01.2021
Pressemitteilung 35

Stadtbibliothek bietet Abhol-Service während des Lockdowns


Die Stadtbibliothek Chemnitz hat zwar wegen der COVID-19-Pandemie noch voraussichtlich bis 14. Februar geschlossen, macht aber ihren Kunden ab Montag, dem 25. Januar, ein Angebot zur Selbstabholung vorbestellter Medien. So können Bücher, CDs, Filme, Spiele und Zeitschriften nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zentralbibliothek im TIETZ ausgeliehen und zurückgegeben werden.


Der Service wird von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 14 Uhr über die Garderobenschließfächer in der 3. Etage des TIETZ angeboten.


Für kurzentschlossene Neukunden ist die Anmeldung vorab auch online möglich.


Und so funktioniert der kontaktlose Ausleihservice:


1. Kunden der Stadtbibliothek Chemnitz suchen sich zu Hause aus dem Online-Katalog: https://opac2.stadtbibliothek-chemnitz.de bis maximal zehn Medien aus dem Bestand der Zentralbibliothek heraus, die auch ausleihbar sind.


2. Danach kontaktieren sie die Stadtbibliothek unter Angabe der Bibliotheksausweisnummer, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und der gewünschten Titel in der Zeit von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 14 Uhr unter 0371 488 4222 oder per E-Mail information@stadtbibliothek-chemnitz.de.


3. Die Kunden werden nach erfolgreicher Bereitstellung informiert. Sie erhalten einen Abholzeitraum, eine Schließfachnummer und den notwendigen PIN-Code für das Schließfach in der Zentralbibliothek.


4. Beim Abholen können ausgeliehene Medien über den Rückgabeautomaten zurückgegeben werden.


5. Für die Legitimation beim Betreten des TIETZ ist der Bibliotheksausweis notwendig.


Hygieneregeln:


1. Der kontaktlose Medienausleihservice in der Zentralbibliothek im TIETZ mit Terminvergabe (gemäß der gültigen Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung) wird angeboten, solange die Inzidenz in Chemnitz die 200er-Marke unterschreitet. Bei einem Anstieg des Infektionsgeschehens wird der Service wieder zurückgenommen.


2. Der Zutritt zur Zentralbibliothek ist ausschließlich zur Abholung bestellter Medien und zur Rückgabe entliehener Medien gestattet. Zugang zum Haus erhalten nur Benutzerinnen und Benutzer mit gültigem Bibliotheksausweis und mit korrekter Mund-Nasen-Bedeckung.


3. Ein Zutrittsverbot gilt für alle Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, und für alle, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen.


Weitere Informationen unter www.stadtbibliothek-chemnitz.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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